Hinzu kommt, dass die pflegebedürftige Person, für die ein Pflegeantrag gestellt wurde, häufig in einer Phase begutachtet wird, in der es ihr gesundheitlich relativ gut geht. Vielfach wollen die Pflegebedürftigen auch nur ungern ihre Schwächen und gesundheitlichen Probleme gegenüber fremden Menschen offenbaren. Sie stellen sich nach außen wesentlich gesünder dar, als sie es in Wirklichkeit sind. Besonders pflegebedürftige Menschen begreifen ihren gesundheitlichen Zustand häufig als persönlichen Mangel, den sie verbergen wollen. Sie nehmen deshalb alle ihre Kräfte zusammen, um sich zumindest kurzzeitig körperlich und geistig relativ fit darzustellen. Daraus resultieren häufig völlig falsche Bewertungen der pflegebedürftigen Personen bzw. des notwendigen Pflegeaufwandes. Dies kann dazu führen, dass überhaupt keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, oder aber der Pflegebedürftige in eine falsche Pflegestufe eingeordnet wird.
SEBIS® setzt hier mit seinem Beratungskonzept an und wird bundesweit und flächendeckend in Deutschland im Auftrag der pflegebedürftigen Personen oder ihrer Angehörigen tätig. SEBIS® vertritt deren Interessen insbesondere gegenüber den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
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Der unabhängige, erfahrene und umfassend geschulte SEBIS®-Pflegefachberater erhält vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen einen Auftrag zur qualifizierten Beratung und zur Hilfe bei der Antragstellung für die tatsächlich notwendige Pflegestufe. Der SEBIS®-Pflegefachberater erkennt und dokumentiert den Pflegebedarf. In seiner Eigenschaft als zertifizierter SEBIS®-Pflegegutachter wird von ihm ein detailliertes und fachlich kompetentes Gutachten nach den dafür verbindlichen Richtlinien des XI. Sozialgesetzbuches erstellt. Dadurch wird vermieden, dass durch eine unzureichende Dokumentation des Pflegebedarfs die beantragte Pflegestufe abgelehnt wird.
Der SEBIS®-Pflegefachberater leistet eine umfassende Beratung und Betreuung, wird jedoch keine Rechtsberatung vornehmen. Sofern letztere notwendig sein sollte, wird eine von SEBIS® vertraglich gebundene Anwaltskanzlei tätig, die über eine umfassende Kompetenz auf diesem Gebiet verfügt.
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